Kaltansprache in Österreich und der Schweiz: andere Regeln als in Deutschland.
Österreich verlangt für Werbe-E-Mails und Werbeanrufe eine vorherige Einwilligung, auch gegenüber Unternehmen. Die Schweiz verbietet Massenwerbung ohne Einwilligung, nicht aber die individuelle, recherchierte Ansprache. Beide unterscheiden sich von Deutschland so, dass sich das Programm ändert.
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